Sonderregeln für Beschwörungen und Anima-Konstruke

[ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


Leonus
Administrator

31, Männlich

  Talentaufstieg Ohnegleichen

Hochelf Einwohner Embaros Kampfbereit Rechtschaffen - Neutral

Beiträge: 30

Sonderregeln für Beschwörungen und Anima-Konstruke

von Leonus am 07.02.2023 15:36

Allgemeines

Die hier angeführten Sonderregeln beruhten auf der Tatsache, dass einige Kreaturen oder Kunstrukte, die von Magiern beschworen bzw. mittels Magie erzeugt werden können, deutlich stärker sind als die Charaktere der meisten Spieler, was nicht der Philosophie dieses RPGs entspricht. Um zu gewährleisten, dass stärkere oder beliebtere Kreaturen trotzdem beschworen bzw. genutzt werden können, gelten bestimmte Regeln, um sicher zu stellen das die Konstrukte oder beschworenen Kreaturen die Leistungen und Bemühungen der anderen Spieler nicht in den Schatten stellen.



Sonderregeln für Beschwörungen


§1

Da die TP einiger Beschwörungen, insbesondere des dritten Kreises, im Gegensatz zu den Durschnitts-TP der Spieler extrem hoch ist, gilt für Beschwörungen eine maximale Obergrenze von 100 TP, die nicht überschritten werden darf. Alle Kreaturen die unter 100 TP liegen, behalten selbstverständlich ihre im Steckbrief angegebenen TP


§2

Ähnliches gilt für den Schaden der beschworenen Kreaturen, für den es ebenfalls eine maximale Obergrenze gibt. Diese liegt der Einfachheit halber beim Schaden des jeweiligen Magieranges des Charakters. Das bedeutet die Beschwörung eines Großmeisters der Beschwörungsmagie hat eine maximale Obergrenze des Schadens von 1d12+12. Alle Kreaturen deren Schaden unter dieser Obergrenze liegt, bleibt so wie im Steckbrief angegeben


§3

Die Talente der Kreaturen bleiben grundsätzlich unangetastet, es sei denn diese werden als ungerecht den anderen Spielern gegenüber betrachtet. Dazu zählen z.B. die Talente "Mehrfacher Angriff", "Doppelschlag" oder andere Talente die mehrfache Angriffe oder andere große Vorteile ermöglichen würden, die anderen Spielercharakteren nicht zueigen werden können. In wie weit Talente zugelassen werden, hängt auch immer vom jeweiligen Eventleiter ab


§4

Für etwaige verursachte Statuseffekte wie z.B. Gift- oder Feuerschaden, den die beschworenen Kreaturen verursachen können, gibt es ebenfalls ein paar Einschränkungen. Grundsätzlich ist der verursachte Maximalschaden hier 1d5 pro Runde, egal welche Statusveränderung vorliegt. Zusätzlich ist es von dem gewürfelten Wert abhängig, ob der Statuseffekt eintritt oder nicht. Diese Abhängigkeit bezieht sich grundsätzlich immer auf die Hälfte der Trefferchance. Das heißt wenn die Kreatur z.B. von 1-10 trifft, tritt der Statuseffekt nur von einer 1-5 auf



Sonderregeln für Anima-Konstrukte


§0

Da ein Anima-Magier, der ein Konstrukt befehligt, im Gegensatz zu einem Beschwörungsmagie nicht zusätzlich zu seiner Kreatur auch noch einen Angriff tätigen darf, sind die maximalen Werte für Konstrukte ein wenig höher angesetzt als jene für Beschwörungen


§1

Da die TP einiger Konstrukte im Gegensatz zu den Durschnitts-TP der Spieler extrem hoch ist, gilt für Konstrukte eine maximale Obergrenze von 120 TP, die nicht überschritten werden darf. Alle Kreaturen die unter 120 TP liegen, behalten selbstverständlich ihre im Steckbrief angegebenen TP


§2

Ähnliches gilt für den Schaden des hergestellten Konstruktes, für den es ebenfalls eine maximale Obergrenze gibt. Diese liegt der Einfachheit halber beim Schaden des jeweiligen Magieranges des Charakters mit einem Multiplikator von 1,2. Das bedeutet das Konstrukt eines Großmeisters der Anima-Magie hat eine maximale Obergrenze des Schadens von 1d12+12*1,2. Alle Kreaturen deren Schaden unter dieser Obergrenze liegt, bleibt so wie im Steckbrief angegeben


§3

Die Talente der Kreaturen bleiben grundsätzlich unangetastet, es sei denn diese werden als ungerecht den anderen Spielern gegenüber betrachtet. Dazu zählen z.B. die Talente "Mehrfacher Angriff", "Doppelschlag" oder andere Talente die mehrfache Angriffe oder andere große Vorteile ermöglichen würden, die anderen Spielercharakteren nicht zueigen werden können. In wie weit Talente zugelassen werden, hängt auch immer vom jeweiligen Eventleiter ab


§4

Für etwaige verursachte Statuseffekte wie z.B. Gift- oder Feuerschaden, den die hergestellten Konstrukte verursachen können, gibt es ebenfalls ein paar Einschränkungen. Grundsätzlich ist der verursachte Maximalschaden hier 1d6 pro Runde, egal welche Statusveränderung vorliegt. Zusätzlich ist es von dem gewürfelten Wert abhängig, ob der Statuseffekt eintritt oder nicht. Diese Abhängigkeit bezieht sich grundsätzlich immer auf die Hälfte der Trefferchance. Das heißt wenn die Kreatur z.B. von 1-10 trifft, tritt der Statuseffekt nur von einer 1-5 auf

Antworten Zuletzt bearbeitet am 07.02.2023 15:38.

« zurück zum Forum